EuGH Urteile vom 26.3.2020 und 9.9.2021
Viele Darlehensnehmer*innen konnten durch Widerruf ihres Darlehens schon wirtschaftliche Vorteile erlangen. Der "Widerrufsjoker" ist durch eine Entscheidung des Europäische Gerichtshofs (EuGH) auf Darlehen ab 2010 erweitert worden. Der EuGH hat die Widerrufsinformationen in bestimmten Darlehensverträgen für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Nachdem das Zinsniveau in den letzten Jahren zeitweise erheblich gesunken ist, war für viele Verbraucher der Darlehenswiderruf wirtschaftlich lukrativ.
Der Bundesgerichtshof hat für deutsches Recht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nur teilweise umgesetzt. Die Rechtslage ist daher teilweise unklar.
Für eine Beurteilung muss der Einzelfall geprüft werden. Nachdem die Zinsen zuletzt sehr gestiegen sind, sind Widerrufe auch wirtschaftlich meist nicht merh so lukrativ wie früher.