Neues EuGH Urteil vom 26.3.2020
Viele Darlehensnehmer*innen konnten durch Widerruf Ihres Darlehens schon wirtschaftliche Vorteile erlangen. Der "Widerrufsjoker" ist jetzt durch eine neue Entscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Darlehen ab 2010 erweitert worden. Der EuGH hat die Widerrufsinformationen in bestimmten Darlehensverträgen für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Nachdem das Zinsniveau in den letzten Jahren erheblich gesunken ist, bietet sich für viele Verbraucher die wirtschaftliche lukrative Möglichkeit des Darlehenswiderrufs. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung, wer davon wie profitieren kann:
Bei Immobiliendarlehen sind die Zinsen seit 2010 erheblich gesunken. Eine Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung bringt daher Zinsvorteile für die Zukunft. Zudem erfolgt bei einem Widerruf eine Rückabwicklung des Vertrags, die meist einen zusätzlichen Vorteil von
1.500,00 € - 4.000,00 € pro 100.000,00 € Darlehenssumme bringt. Der Vorteil hängt von der Zinshöhe und vom Datum des Vertragsabschusses ab und muss individuell berechnet werden.
Bei Autobank-Kreditverträgen und -Leasingverträgen ist ein Widerruf besonders für die vom Abgasskandal betroffene Kunden*innen interessant. Der Kunde bekommt seinen Zahlungen zurück und gibt im Gegenzug das Auto zurück. Nach überwiegender Rechtsauffassung können die Autobanken bei Widerruf eines ab 13. Juni 2014 geschlossenen Autokreditvertrags keine Nutzungsentschädigung verlangen.
Die KFZ Finanzierungen sind von den Rechtschutzversicherungen meist abgedeckt.
Das verbraucherfreundliche Urteil des EuGH eröffnet Darlehensnehmern und Darlehensnehmerinnen neue Möglichkeiten, die erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen können.