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Immobilienfonds, Schiffe und andere Beteiligungen

Geschlossene Fonds wurden oftmals als sichere Geldanlage angepriesen. Die Risiken wurden verschwiegen und viele Kapitalanleger*innen haben erst zu spät erkannt, dass sie aufgrund falscher Anpreisungen investiert haben. Es gibt eine Vielzahl von Anspruchsgrundlagen, insbesondere gegenüber Banken, Anlageberatern und Prospektherausgebern.

 

Zu meinem Leistungsspektrum gehört es, für Sie zu prüfen, ob juristische Anspruchsgrundlagen bei Ihrer Beteiligung bestehen, die durchsetzbar und beweisbar sind. Nicht jede gescheiterte Kapitalanlage eröffnet einen Anspruch. Daher ist eine gründliche, individuelle Prüfung des Prospekts und der erfolgten oder unterlassenen Beratung des Vermittlers erforderlich. Ich sehe es als meine Aufgabe an, meine Mandanten*innen objektiv über mögliche Ansprüche zu beraten und nicht zu aussichtslosen Klagen zu überreden. Gerade bei Fonds, wie Schiffen, Immobilien oder anderen Beteiligungen, ist bei einer Schieflage auch immer zu prüfen, ob eine Sanierung in Frage kommt. Insbesondere bei Immobilienfonds habe ich erfolgreich an Sanierungen für meine Mandanten*innen mitgewirkt. Durch die Sanierung musste zwar meist ein Nachschuss geleistet werden aber dadurch wurde nicht nur der Verlust begrenzt. Durch steigende Immobilienpreise hat sich manche Beteiligung sehr viel besser entwickelt, als es bei der Sanierung prognostiziert wurde. Voraussetzung einer erfolgreichen Sanierung ist immer eine sorgfältige Überprüfung des Sanierungskonzepts, damit nicht weiteres Geld fehlinvestiert wird.