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Kündigung Bausparkasse

Wenn Sie die Kündigung Ihres Bausparvertrages erhalten haben, sollten Sie die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen lassen.

Viele Sparer*innen wurden mit dem Versprechen langfristig lukrativer Zinsen geworben. Viele Bausparkassen versuchen sich derzeit mit teilweise mehr als zweifelhaften Methoden Ihrer Kunden zu entledigen, um Zinsen zu sparen. Dabei wird oftmals versucht, Kunden*innen zu Auszahlungsanweisungen zu nötigen, um eine Bestätigung der wohl rechtswidrigen Kündigung zu erhalten. Teilweise soll der Vertrag nicht nur für die Zukunft zum Nachteil der Kunden*innen beendet werden, es werden auch gleich noch Bonuszinsen für die Vergangenheit rechtswidrig  von der Bausparkasse gestrichen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Bausparkasse grundsätzlich 10 Jahre nach Zuteilungsreife des Bausparvertrages kündigen kann. Es kommt aber immer auf die vertraglichen Regelungen im Einzelfall an.

 

Meine Handlungsempfehlung:

Sie sollten nach einer zweifelhaften Kündigung der Bausparkasse keinesfalls einen Auszahlungsauftrag erteilen und sollten die Wirksamleit der Kündigung überprüfen lassen.