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Kanzlei Schneider

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Kosten

Rechtsanwälte und Gerichte kosten Geld. Mein Ziel ist es, das Geld meiner Mandanten zurückzuholen. Trotzdem ist es mir wichtig, meine Mandanten zu jeder Zeit über ihr persönliches Kostenrisiko zu informieren.

 

Ich biete Ihnen die Möglichkeit unverbindlich ein Kontaktformular auszufüllen. Sie erhalten dann eine kostenlose Ersteinschätzung und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Falls ich Ihre Ansprüche für erfolgversprechend halte, erläutere ich Ihnen auch das Kostenrisiko.

 

In Deutschland ist die Höhe der Anwaltsgebühren gesetzlich geregelt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Abweichung von dieser gesetzlichen Gebührenregelung ist möglich, jedoch bedarf dies einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit dem Mandanten. Ich biete meist auch eine Vergütung nach Stundensatz an. Grundsätzlich darf bei gerichtlichen Verfahren auch kein geringeres Honorar vereinbart werden, als es das RVG vorsieht.

Durch die Bündelung der Interessen mehrerer Anleger in einer gemeinsamen Klage, kann das Kostenrisiko oftmals erheblich gemindert werden.

 

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, bestehen meist gute Aussichten auf eine komplette Kostenübernahme. Den Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung übernehme ich kostenlos für Sie.