Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) ermittelt laut Presseberichten gegen Banken, die bei variablen Zinssätzen die Zinsen nicht vertragsgemäß gesenkt haben. Dies deckt sich mit meiner eigenen Erfahrung aus meiner Kanzlei. Es gibt Fälle, da haben Banken bei steigenden Zinsen immer zeitnah den Zinssatz erhöht, bei fallenden Zinsen die Zinssenkungen aber „vergessen“ oder nur unzureichend umgesetzt.
Darlehen mit variablem Zinssatz
Gerade bei Immobiliendarlehen, mit höheren Darlehenssummen und variablen Zinssatz, ergeben sich hier teilweise Rückzahlungsbeträge von 10.000 € und höher. Auch bei Geschäftsdarlehen mit variablem Zinssatz, wie beispielsweise Kontokorrentkrediten, können erhebliche Rückzahlungsansprüche bestehen, wenn die Anpassungen der Bank fehlerhaft vorgenommen wurden.
Mein Rat:
Überprüfen Sie Darlehen mit variablen Zinssatz, ob auch die Zinssenkungen vertragsgemäß durchgeführt wurden. Falls Sie Zweifel haben, kann ich die Prüfung für Sie vornehmen.
Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung
Oftmals finden Darlehensnehmer*innen nach Ablauf der Zinsbindung nicht sofort eine andere finanzierende Bank, so dass sich die Ablösung des Darlehens verzögert. Meist wird das Darlehen dann zu variablen Zinsen fortgeführt. Manche Banken berechnen statt des marktüblichen Zinses für Immobiliendarlehen, ohne Rechtsgrundlage einen sehr viel höheren Zinssatz. Diese überteuerten Darlehenszinsen widersprechen in vielen Fällen der Rechtslage, und sind zudem sittenwidrig.
Der Bundesgerichtshof im Urteil vom 20. Juni 2000 – XI ZR 237/99 – hat hierzu ausgeführt:
Bei der Prüfung eines grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehens am Maßstab des BGB § 138 Abs 1 oder 2 kann für die Frage des auffälligen Mißverhältnisses zwischen effektivem Vertragszins und marktüblichem Vergleichszins grundsätzlich dann auf die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank enthaltenen Zinsangaben für Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke zurückgegriffen werden, wenn die Kreditvaluta nicht mehr als 80% des sorgfältig ermittelten Verkehrswerts des belasteten Grundstücks ausmacht.
Mein Rat:
Wenn Ihnen Ihre Bank nach Ablauf der Zinsbindungsfrist mehr höhere Zinsen als der aktuelle Marktzins berechnet, sollten Sie überprüfen, ob die Bank diesen Anspruch hat. Gerne übernehme ich die rechtliche Prüfung für Sie.