Eine Schrottimmobilie ist eine Wohnung oder ein Hotelappartement, bei dem der Verkäufer oder die Bank eine überhöhte Rendite versprochen hat. Die täuschenden Renditeversprechungen ergeben sich meist aus einem unrichtigen Verkaufsprospekt oder falscher mündlicher Zusagen. Häufig liegt der Beratungsfehler in der Angabe überhöhter Renditen, Verharmlosung der Risiken, unzureichender Aufklärung und anderer Falschangaben.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Schrottimmobilien wurde seit dem Jahr 2006 immer anlegerfreundlicher. Der 11. Senat des Bundesgerichtshofs hat durch die bahnbrechende Rechtsprechung zum sogenannten institutionalisierten Zusammenwirken, den Banken Aufklärungspflichten auferlegt und die Beweislast für die Geschädigten erleichtert. Das institutionalisierte Zusammenwirken betrifft die Fallgruppe, bei der eine Bank mit einem Vermittler zusammengearbeitet hat. Die Bank muss sich eine arglistige Täuschung des Vermittlers über die Höhe der Rendite einer Immobilie zurechnen lassen, wenn der Darlehensvertrag vom Vermittler angebahnt wurde. Der Vermittler oder Berater hat meist in einer Vielzahl von Fällen Darlehensverträge an die Anleger*innen vermittelt, ohne dass zuvor eine eigene Geschäftsbeziehung zu der Bank bestand.
Wenn Sie also bei einer Immobilie über die Mieten oder die Sicherheit getäuscht wurden und Ihr Berater Ihnen zugleich einen Darlehensvertrag vermittelt hat, indem er Ihnen eine Bank empfohlen hat oder ein Darlehensformular vorgelegt hat, liegt wahrscheinlich ein institutionalisiertes Zusammenwirken vor. Sie können dann nämlich davon ausgehen, dass Sie nicht der einzige Käufer waren, der einen Darlehensvertrag vermittelt bekam, da die Bank mit dem Vermittler wahrscheinlich zusammenarbeitete. Dies war bei Schrottimmobilien eine übliche Verkaufsstrategie.